Gibt es dann keine Bürgerbüros mehr?
Das Onlinezugangsgesetz schafft ein zusätzliches Angebot. Alle Behördengänge können auch weiterhin wie gehabt persönlich oder in Schriftform erledigt werden. Die Ansprechpersonen in der Verwaltung stehen wie bisher persönlich zur Verfügung, werden jedoch von zeitintensiven Tätigkeiten, wie z.B. dem Übertragen von Antragsdaten in den PC entlastet. Verwaltungsvorgänge können dadurch beschleunigt werden und die Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen steht zukünftig mehr im Fokus.