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Gibt es dann keine Bürgerbüros mehr?

Das Onlinezugangsgesetz schafft ein zusätzliches Angebot. Alle Behördengänge können auch weiterhin wie gehabt persönlich oder in Schriftform erledigt werden.  Die Ansprechpersonen in der Verwaltung stehen wie bisher persönlich zur Verfügung, werden jedoch von zeitintensiven Tätigkeiten, wie z.B. dem Übertragen von Antragsdaten in den PC entlastet. Verwaltungsvorgänge können dadurch beschleunigt werden und die Beratung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen steht zukünftig mehr im Fokus.

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)