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Antrag auf Corona-​Überbrückungshilfe online

Seit dem 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen online Liquiditätshilfen beantragen, wenn sie Corona-​bedingt ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten.

Anträge auf die "Corona-​Überbrückungshilfe" des Bundes können online durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.

Weitere Informationen zur Corona-​Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-​unternehmen.de.

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)