Seit dem 10. Juli können kleine und mittelständische Unternehmen online Liquiditätshilfen beantragen, wenn sie Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken mussten.
Anträge auf die "Corona-Überbrückungshilfe" des Bundes können online durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.
Weitere Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe und zur Antragstellung unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.