Die Verwaltungsdigitalisierung in den Kommunen ist abhängig von den Digitalisierungsstrategien der Länder, daher sind die OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren der Länder die zentralen Ansprechpersonen für Kommunen in Sachen OZG. Oft richten die Kommunen ihre Fragen aber auch an das Bundesinnenministerium, das federführende Ressort in der OZG-Umsetzung: Welche Leistungen müssen Kommunen eigenständig realisieren? Wie profitiert eine Kommune von den OZG-Finanzmitteln aus dem Konjunkturpaket? Und was bedeutet das Prinzip "Einer für Alle" (EfA) für die kommunale OZG-Umsetzung?
hier zum Beitrag (BMI)