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Meldung aus dem BMI: Das EfA-​Prinzip einfach erklärt // Folge 4: "Die rechtliche Dimension"

Welche Verträge ermöglichen Kooperationen zwischen dem umsetzenden Land und den nachnutzenden Ländern? Was müssen die Länder in puncto Datenschutz beachten? Folge 4 der EfA-Videoreihe erläutert die rechtliche Dimension von "Einer für Alle".

Welche Verträge ermöglichen Kooperationen zwischen dem umsetzenden Land und den nachnutzenden Ländern in EfA-Projekten? Das Lizenzrecht sowie das Verwaltungs- und Vergaberecht spielen bei der Digitalisierung von Leistungen nach dem Prinzip "Einer für Alle (EfA)" eine wichtige Rolle. Folge 4 der Videoreihe "Das EfA-Prinzip einfach erklärt" beleuchtet die Entwicklung und den Betrieb eines EfA-Services aus rechtlicher Perspektive.

Sie erfahren unter anderem, wie ein multilaterales Verwaltungsabkommen zustande kommt und welche Vorteile die Nutzung des FIT-Stores, ein Marktplatz für EfA-Services der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), als Alternative zum Verwaltungsabkommen bietet. Das Video geht auch auf die komplexen Datenschutz-Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung eines EfA-Dienstes sowie die Themen Daten- und IT-Sicherheit ein.

Grußwort CIO des Landes Sachsen-Anhalt

Liebe OZG-Interessierte,

ich begrüße Sie auf der Informationsseite zum Onlinezugangsgesetz (OZG) des Landes Sachsen-Anhalt. Als ich im Jahr 2021 das "CIO-Amt" übernommen habe, wurde bereits an der Umsetzung des OZG gearbeitet. Die zurückliegenden Jahre zeigen deutlich, wie wichtig die Digitalisierung und damit einhergehend der digitale Wandel aller Lebensbereiche geworden ist. Meine Motivation ist, den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben und allen Menschen zugänglich zu machen.

Ihr Bernd Schlömer
Staatssekretär im Ministerium Infrastruktur und Digitales und Beauftragter der Landesregierung für die Informationstechnik (CIO)