Bis zum 22.05.2024 haben interessierte juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, Projektanträge für Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Querschnittsziele der Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ (Strategie „Sachsen-Anhalt Digital 2030“ - Ministerium für Infrastruktur und Digitales) einzureichen.
Digitalisierungsprojekte, welche bis Jahresende umgesetzt werden müssen, können eine Anteilsfinanzierung in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 % bis zu einem Volumen von 120.000 Euro erhalten. Der Fokus liegt auf nachhaltig implementierbare und nachnutzbare Digitalisierungsprojekte. Alle Informationen und Kriterien finden Sie unter: Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“ - Ministerium für Infrastruktur und Digitales
Außerdem können Sie die Förderrichtlinie auch im Beteiligungsformular vorfinden: Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt Digital | Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
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