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Basisdienste des Landes

Das Land Sachsen-Anhalt stellt zur Schaffung einer gemeinsamen Kommunikationsstruktur gemäß § 17 des E-Government-Gesetzes Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) verschiedene E-Government Angebote (Basisdienste) zur Verfügung. 

Die entscheidende Rolle für die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielen dabei die Basisdienste (weitere Basisdienste sind im § 17 EGovG LSA aufgeführt):

Beteiligungsportal

Mit der Basiskomponente nach dem EGovG LSA werden die verwaltungsträgerübergreifende Kommunikation im Bereich E-Partizipation und internetgestützte Beteiligungsprozesse für Stellen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung digital umgesetzt. Der einheitliche Basisdienst dient der elektronischen Durchführung formeller, rechtlich gebundener sowie informeller Beteiligungsverfahren mittels verschiedener Beteiligungsformate. Die Anwendung ist mandantenfähig und steht auf Landesebene allen Ressorts mit ihren nachgeordneten Bereichen sowie allen kommunalen Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt zur kostenfreien Nachnutzung zur Verfügung.
Ab dem 01.04.2024 können Sie auf das Beteiligungportal zugreifen. 

Elektronische Poststelle (EPS)

Mit dem Online-Dienst Elektronische Poststelle (EPS) kann kostenlos ein Zugangsweg zur sicheren elektronischen Kommunikation zu Behörden eröffnet werden. Darüber können Anfragen gestellt oder digitale Unterlagen eingereicht werden. Durch verschiedene Sicherheitsmaßnahmen können Nachrichten rechtsverbindlich und sicher versandt und empfangen werden und so in vielen Fällen den postalischen Briefverkehr ersetzen.

Sie sind eine Behörde und möchten die Elektronische Poststelle (EPS) nutzen:

Sie interessieren sich als Bürger für die Elektronische Poststelle (EPS):

ePayment (elektronische Bezahlmöglichkeiten)

Wie bei herkömmlichen Verwaltungsprozessen können bei der Beantragung einiger Online-Verwaltungsleistungen Gebühren fällig werden. Hierfür ist das Land der Entwicklergemeinschaft ePayBL (ePayment Bund und Länder) beigetreten, um eine durchgängige elektronische Abwicklung von Bezahlvorgängen anzubieten.

Geokodierungsdienst

Viele Verwaltungsleistungen (z. B. in Genehmigungsverfahren) haben einen Raumbezug. Der Raumbezug (die Georeferenzierung) ist den Verfahrensbeteiligten oftmals lediglich als Adressangabe (Straße und Hausnummer) oder sonstige Lagebeschreibung (Geonamen) bekannt. Mit dem Geokodierungsdienst können solchen mit Attributen beschriebenen Lagebezeichnungen die geografische Lage in Form von Koordinatenangaben zugeordnet werden. Des Weiteren wird durch die Verwendung des Geokodierungsdienstes als Ortssuchdienst in einer Kartenanwendung eine gezielte Suche ermöglicht.
Der Geokodierungsdienst der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern. Für die Verwendung als Basisdienst im Sinne des OZG und des § 17 EGovG LSA ist der Geokodierungsdienst kostenfrei nutzbar.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Geodatenportal (Geokodierungsdienst (sachsen-anhalt.de)) und beim LVermGeo (Kontakt (sachsen-anhalt.de)) direkt.

Postfach (elektronische Postfächer)

Zu jedem Servicekonto gehört ein Postfach, welches automatisch bei der Registrierung des Servicekontos angelegt wird, damit eine sichere Kommunikation mit der Verwaltung erfolgen kann. 

Die Verwaltung kann in das Postfach Statusinformationen zum Antrag einstellen, oder ggf. um die Einreichung von weiteren Unterlagen bitten. 

Über eine E-Mail an die im Servicekonto hinterlegte E-Mailadresse wird über den Eingang einer Postfachnachricht informiert.

Servicekonto (auch Nutzerkonto genannt)

Das Servicekonto ist eine zentrale Identifizierungskomponente, bei der sich Nutzerinnen und Nutzer bei der Beantragung von Online-Diensten (Online-Verwaltungsleistungen) identifizieren und authentifizieren können.

Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, andere Organisationen und Behörden ein Servicekonto mit Benutzernamen und Passwort angelegen. Die Registrierung für ein Servicekonto ist freiwillig und kostenfrei. Kosten oder Gebühren können jedoch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen, wie auch bei herkömmlichen Verwaltungsprozessen entstehen. Im jeweiligen Online-​Dienst wird darauf hingewiesen, ob Kosten oder Gebühren anfallen. Für bestimmte Online-​Dienste mit einer besonderen Sicherheitsstufe kann eine besondere Authentifizierung notwendig werden.

Für Bürgerinnen und Bürger steht das Servicekonto und das Servicekonto Plus zur Verfügung. Das  Servicekonto Plus dient zur Beantragung von Online-Verwaltungsleistungen mit besonderer Sicherheitsstufe, die erfolgt die Registrierung mit Online-Ausweisfunktion, der sogenannten eID-Funktion des Personalausweises oder mit elektronischem Aufenthaltstitel. Beim Servicekonto hingegen erfolgt die Registrierung mit Benutzername und Passwort.

Für Unternehmen, andere Organisationen steht das Servicekonto Business zur Verfügung, welches im Vergleich zu dem Servicekonto für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Funktionen bietet und von beliebig vielen Beschätigten genutzt werden kann. Die Registrierung am Servicekonto Business erfolgt mit Benutzername und Passwort.

Für die Beantragung von Online-Verwaltungsleistungen mit besonderer Sicherheitsstufe/ Vertrauensniveau wird künftig eine Authentifizierung mittels der ELSTER-ID möglich sein. Darüber hinaus untersucht das Land weitere geeignete Identifizierungsmittel, welche angeboten werden können.

Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt

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