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Barrierefreiheitserklärung - Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst

Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist bemüht, ihre Anwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den EfA Online-Dienst Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich abzubauen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular oder folgende Telefonnummer: 0391 567 01.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineredaktion der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen Anhalt (Kontakt per E-Mail).

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden.

Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung herbeizuführen. Ziel ist es, gemeinsam vorhandene Barrieren abzubauen.

Stand der Umsetzung der Barrierefreihait

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für den Online-Dienst Anmeldung zum juristischen Vorbereitungsdienst ergeben sich aus

  • § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA),
  • §11 Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2025 durchgeführten Bewertung durch Dataport AöR.

Dieser Online-Dienst ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Schmuckelemente wie Trennlinien werden vom Screenreader ausgegeben.
9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
Teilweise ist die Headline-Hierarchie nicht korrekt auf den Seiten gesetzt.
9.1.3.1h Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Beschriftungen und Zusatzinformationen, wie z.B. Fehlermeldungen sind teilweise nicht entsprechend mit den Formularelementen verknüpft und werden so vom Screenreader bei Fokus nicht ausgegeben.
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
Links wie z.B. eine E-Mailadresse sind nicht als Link ausgezeichnet und somit nicht per Tastatur zugänglich.
9.2.4.1 Bereiche überspringbar
Es gibt mehrere Navigation-Landmarks, die vom Namen her nicht eindeutig benannt sind. Teilweise sind Navigations-Elemente nicht als Landmark ausgezeichnet.
9.2.4.2 Sinnvolle Dokumententitel
Es wird durchgängig nur der Name des Onlinedienstes für den Seitentitel verwendet und es gibt keine Angabe zur Unterseite.
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
Auf der Zusammenfassungsseite verfügen Linktexte über keinen aussagekräftigen Alternativtext für Screenreadernutzende („Bearbeiten“).
9.2.4.6 Aussagekräftige Beschriftungen und Überschriften
Es fehlen teilweise aussagekräftige Beschriftungen oder Überschriften.
9.3.3.1 Fehlererkennung
Bei Datumsfeldern erscheint sofort bei Fokus eine Fehlermeldung.
9.4.1.1 Korrekte Syntax
Es sind Fehler in der Syntax („Duplicate IDs“) vorhanden.
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar 
•    Bei einigen Elementen fehlt der programmatische oder optische Hinweis, ob es sich um ein optionales Feld oder ein Pflichtfeld handelt.
•    Ein schreibgeschütztes Feld wird nicht als solches für den Screenreader ausgegeben.

PDF-Dokumente
Die bereitgestellten PDF Dokumente sind nicht komplett barrierefrei und PDF/UA-konform.

Weitere Anmerkungen
•    Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
•    Das Serviceportal sowie die im Online-Dienst vorhandenen Fremd-Services werden hier nicht betrachtet.

Veröffentlichung des Onlinedienstes und Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieser Onlinedienst wurde am 25.07.2022 veröffentlicht.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 06.11.2025 aktualisiert.

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Erklärung in Leichter Sprache

Diese Erklärung gilt für die Anmeldung zum juristischen Vorbereitungs-Dienst

Das ist eine Anmeldung im Internet.

Wir versuchen die Anmeldung zum juristischen Vorbereitungs-Dienst so barriere-arm wie möglich zu halten.

Damit jeder Mensch alle wichtigen Infos bekommt.

Darum gibt es zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache
  • Vorlese-Programme für blinde Menschen

 

Wir beachten außerdem die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Das sind die Vorschriften:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz: BGG
  • Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
  • Richtlinie der Europäischen Union Nummer 2016/2102

 

Es gibt auch noch einen Test für Barriere-Freiheit.

Mit diesem Test prüfen wir:

  • Haben wir alle Regeln beachtet?
  • Wo gibt es noch Barrieren?

Das Ergebnis des Test:

Unsere Internet-Seite ist nicht komplett barrierefrei.

Das heißt: Manchmal braucht man Hilfe auf der Internet-Seite

 

Das klappt nur mit Hilfe

Gehörlose Menschen können Problem haben

die Internet-Seite auszufüllen.

Blinde Menschen können einige Elemente nicht lesen

mit ihrem Programm das Texte vorliest.

Ein paar Felder sind schwer zu erkennen

wenn man darauf klicken möchte.

Am Ende der Anmeldung zum juristischen Vorbereitungs-Dienst

gibt es eine PDF-Datei.

Diese PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

  • Für die PDF-Datei braucht man Hilfe beim Lesen.
  • Bei einigen Feldern gibt es keine Hilfe beim Ausfüllen der Inhalte.

 

Wenn Sie eine Barriere gefunden haben.

Oder:

Sie haben eine wichtige Info nicht gefunden.

Sie können uns schreiben.

Hier ist ein Formular:

Kontakt-Formular

Sie können uns auch anrufen:

Hier ist unsere Telefon-Nummer: +49 391 751 69

Oder eine E-Mail schreiben:

onlineredaktion@stk.sachsen-anhalt.de

 

Sie sind nicht zufrieden?

Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz steht:

Ein Amt muss alle Menschen gleich behandeln.

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.

Zum Beispiel

Es gibt ein Barriere oder ein Problem

bei einer Behörde oder einem Amt.

 

Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.

Zum Beispiel:

Es gibt eine Barriere bei einem Amt oder einer Behörde.

Sie haben sich beschwert.

Die Barriere ist immer noch da.

 

Jetzt gibt es die Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle kann bei Streit helfen.

Man muss nicht vor ein Gericht gehen.

Es ist besser, wenn sich beide Seiten gut verstehen.

Man kann eine Schlichtung beantragen.

Zum Beispiel:

Man ist mit einer Antwort

zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden

Eine Schlichtung kostet nichts

Man braucht keinen Anwalt.

Man kann den Antrag in Leichter Sprache

oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Hier gibt es mehr Infos:

Schlichtungs-Stelle BGG in Leichter Sprache

 

Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsstelle melden.

Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle ist:

info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Die Telefonnummer von der Schlichtungsstelle ist: 030 18 52 72 80 5

 

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